❄️ Winterdienst 2 Min. LesezeitStand: 2026/04

Räum- und Streupflicht in Hamburg: Was Eigentümer wissen müssen

Gesetzliche Pflichten, Uhrzeiten, Haftungsrisiken und wann ein professioneller Winterdienst sinnvoll ist.

Fachlich geprüft von Y&H Außenanlagen

Die gesetzliche Grundlage

Die Räum- und Streupflicht in Hamburg ist im Hamburgischen Wegegesetz (HWG) § 29 und der Verordnung über die Reinigung Hamburger Gehwege geregelt.

Grundsatz: Die Anliegerpflicht liegt beim Grundstückseigentümer. Das bedeutet: Wenn jemand auf Ihrem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, haften Sie — auch als Vermieter.

Hinweis: Die Pflicht kann auf Mieter übertragen werden (Mietvertrag), aber der Eigentümer bleibt in der Überwachungspflicht: Er muss kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird.

Was muss geräumt werden?

  • Gehwege vor dem Grundstück — in voller Breite, mindestens aber 1,50 m (Rollstuhlbreite)
  • Zugänge zu Haustüren, Mülltonnen und Briefkästen
  • Zufahrten zu Garagen und Stellplätzen (wenn öffentlich zugänglich)
  • Treppen und Rampen im Eingangsbereich

Nicht verpflichtet sind Eigentümer zur Räumung der Fahrbahn — das ist Aufgabe der Stadt (Stadtreinigung Hamburg).

Wann muss geräumt werden?

Die Räumpflicht gilt in Hamburg zu folgenden Zeiten:

  • Werktags: bis 8:00 Uhr morgens
  • Sonn- und Feiertage: bis 9:00 Uhr morgens
  • Abends: bis 20:00 Uhr muss bei erneutem Schneefall/Glätte nachgeräumt werden

Wichtig: Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach am Tag geräumt werden — nicht erst, wenn es aufhört zu schneien. Die Rechtsprechung verlangt „unverzügliches Handeln bei Kenntnis der Glätte“.

Welche Streumittel sind erlaubt?

In Hamburg gilt ein grundsätzliches Salzstreuerverbot für Privatpersonen auf Gehwegen (Ausnahme: Blitzeis, das mit abstumpfenden Mitteln nicht beherrschbar ist).

Erlaubt und empfohlen:

  • Splitt (2–5 mm Körnung)
  • Granulat (Lava, Blähton)
  • Sand (grob)

Nicht erlaubt:

  • Streusalz / Auftausalz (nur bei extremem Blitzeis als Ausnahme)
  • Asche (umweltschädlich)

Splitt muss nach der Saison zusammengefegt und fachgerecht entsorgt werden (nicht in die Kanalisation).

Was passiert, wenn nicht geräumt wird?

Die Konsequenzen bei Verletzung der Räum- und Streupflicht:

  • Zivilrechtliche Haftung: Stürzt jemand auf dem nicht geräumten Gehweg, haftet der Pflichtige auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Kosten: typischerweise 2.000–50.000 € (bei schweren Verletzungen auch deutlich mehr).
  • Ordnungswidrigkeit: Bußgeld bis zu 50.000 € in Hamburg (in der Praxis meist 50–500 €).
  • Versicherung: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt Schadenersatzansprüche — aber nur, wenn Sie Ihrer Pflicht grundsätzlich nachkommen. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Wann lohnt sich ein professioneller Winterdienst?

Ein professioneller Winterdienst ist sinnvoll, wenn:

  • Sie berufstätig sind und die Frühräumung (vor 8 Uhr) nicht zuverlässig schaffen
  • Sie mehrere Mietobjekte verwalten
  • Sie im Winter verreisen oder längere Zeit abwesend sind
  • Große Flächen zu räumen sind (Gewerbeimmobilien, Tiefgarageneinfahrten)
  • Sie das Haftungsrisiko professionell absichern möchten

Achtung: Auch bei Beauftragung eines Winterdienstes bleibt der Eigentümer in der Kontrollpflicht. Wählen Sie daher einen zuverlässigen Anbieter mit nachweisbarer Dokumentation (GPS-Protokolle, Einsatzberichte).

Profi-Tipps

  • Dokumentieren Sie Ihre Räumeinsätze mit Fotos und Uhrzeiten — im Schadensfall ist das der beste Nachweis.
  • Halten Sie immer einen Vorrat Streugut bereit (mind. 2 Säcke Splitt à 25 kg pro Saison).
  • Überprüfen Sie Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Enthält sie Winterdienst-Risiken?

Häufige Fragen

Wer muss in Hamburg den Gehweg räumen — Eigentümer oder Mieter?

Grundsätzlich der Grundstückseigentümer. Die Pflicht kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden, allerdings bleibt der Eigentümer in der Überwachungspflicht — er muss kontrollieren, ob tatsächlich geräumt wird.

Ist Streusalz in Hamburg verboten?

Für Privatpersonen auf Gehwegen: Ja, grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat. Nur bei extremem Blitzeis darf ausnahmsweise Salz eingesetzt werden.

Wie oft muss bei Dauerschneefall geräumt werden?

Es gibt keine feste Anzahl. Die Rechtsprechung verlangt, dass 'nach Zumutbarkeit' geräumt wird — bei anhaltendem Schneefall bedeutet das in der Praxis alle 1–3 Stunden während der Räumpflicht-Zeiten (8/9–20 Uhr).

Was kostet ein professioneller Winterdienst in Hamburg?

Für ein normales Einfamilienhaus mit Gehweg und Zufahrt rechnet man mit 150–400 € pro Saison (November–März) als Pauschale. Gewerbeobjekte werden nach Fläche berechnet, typischerweise 0,50–2,50 €/m² pro Einsatz.

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